Thema: Finanztipps | Datum: 27.10.2022

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Falschüberweisung – wie bekomme ich mein Geld zurück?

Hand aufs Herz: Frei von Fehlern ist niemand – leider auch nicht beim Überweisen von Geld. Sowohl beim Eingeben der IBAN als auch bei der Summe kann man sich vertippen. Was tun?

Eine falsch eingegebene Bankverbindung führt beim Online-Banking zwar in vielen Fällen zum Abbruch der Überweisung, denn meistens passen die Prüfziffern nach dem Ländercode nicht zu der fehlerhaft eingetippten Kontonummer. Doch dumme Zufälle gibt es bekanntlich immer wieder: Passen die falschen Ziffern doch zueinander, ist die Überweisung in Gang gekommen. Die Banken sind übrigens nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine IBAN zu einem bestimmten Kontoinhaber oder einer bestimmten Kontoinhaberin gehört. Im Prinzip bedeutet eine gültige IBAN daher eine gültige Überweisung.

Bei Fehleingabe schnell an die Hausbank wenden

Unter Umständen lässt sich solch eine „falsche“ Überweisung stoppen – allerdings nur, wenn man sehr schnell ist. Gelingt es, die eigene Bank zu benachrichtigen, bevor sie die Überweisung ausgeführt hat, kann das Geld wieder aufs Ursprungskonto zurückgebucht werden. Am besten kontaktiert man die Bank sofort – und zwar telefonisch. Denn Überweisungen werden in der Regel innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt und das Geld wird dem Empfänger oder der Empfängerin oft bereits nach wenigen Stunden gutgeschrieben. Echtzeitüberweisungen werden sofort ausgeführt, hier bleibt keine Zeit für einen Abbruch.

Weil Banken für den Rückholversuch eine Gebühr, meistens im Bereich von 10 bis 25 Euro, erheben, lohnt es sich allerdings nicht, jede Panne auf diese Weise zu korrigieren. Hat man beispielsweise irrtümlich 54 statt 45 Euro überwiesen, würde der erstattete Betrag nicht die fällige Gebühr aufwiegen.

Was tun bei falschem Überweisungsbetrag?

Besteht der Fehler in der Höhe des Überweisungsbetrages und nicht in der falsch eingegeben IBAN, ist es aussichtsreicher, den Empfänger oder die Empfängerin direkt zu kontaktieren und auf das Missgeschick aufmerksam zu machen. Ist das Versehen im Rahmen einer Zahlung im Online-Shopping mit einem seriösen gewerblichen Händler passiert, dürfte sich das Problem in aller Regel sehr schnell und unbürokratisch beheben lassen.

Nicht nur Händler, sondern auch Privatleute sind grundsätzlich verpflichtet, Geld zurückzuerstatten, das ihnen aufgrund eines Eingabefehlers und nicht wegen eines berechtigten Anspruchs überwiesen wurde. Dies gilt als „Bereicherung“. Man kann über seine Hausbank einen Zahlungsrückruf versuchen. Besser und normalerweise auch zielführender ist es, den Empfänger oder die Empfängerin über den Irrtum in Kenntnis zu setzen und darum zu bitten, den Betrag zurück zu überweisen.

Überweist man einem Betrüger oder einer Betrügerin Geld in der Annahme, ein seriöses Geschäft abzuwickeln und erhält die versprochene Ware nicht, kann man auch hier bei seiner Hausbank einen Rückruf versuchen. Leider ist dies oftmals nicht erfolgreich, insbesondere, wenn der Empfänger oder die Empfängerin im Ausland sitzt. In solchen Fällen sind den Geldinstituten die Hände gebunden. Dann bleibt nur der Weg über eine Strafanzeige.

Was tun bei falscher IBAN?

Hat man eine falsche IBAN verwendet und kennt somit den Empfänger oder die Empfängerin nicht, ist man ebenfalls auf die Unterstützung der eigenen Hausbank angewiesen. Sie kann sich dann mit der Empfängerbank in Verbindung setzen. Ob man das Geld am Ende tatsächlich zurückbekommt, hängt davon ab, ob der Empfänger oder die Empfängerin zu einer Rückerstattung bereit ist. Falls nicht, muss man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Es lohnt sich also, bei der Eingabe von Überweisungsdaten sehr genau hinzusehen.

Bildquellen: Caia Image - Getty Images

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