Thema: Finanztipps | Datum: 24.11.2023

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Elterngeld, Rente, Mindestlohn – was ändert sich 2024?

Die Bürger*innen entlasten, der Wirtschaft Wachstumsimpulse geben, den Klimawandel bremsen, der demografischen Entwicklung trotzen, die Chancen der Digitalisierung nutzen und Menschen in schwierigen Lebenslagen eine bessere Perspektive bieten – so vielfältig wie diese großen Herausforderungen für die Politik sind auch die Änderungen, die sich durch neue Gesetze und Regelungen in Deutschland mit dem Jahreswechsel ergeben. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die Änderungen im Überblick (Stand 14.12.2023)

Beim Elterngeld ist eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze vorgesehen. Bis Ende März 2024 ändert sich zunächst nichts: Es kann bis dahin auch noch von gut verdienenden Paare mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 300.000 Euro bezogen werden. Ab April 2024 gilt dann voraussichtlich die Einkommensgrenze von 200.000 Euro, die dann 2025 auf 175.000 Euro abgesenkt werden soll. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150 000 Euro liegen.

Den bisher für Minderjährige unter 12 Jahren ausgestellten Kinderreisepass kann man nach dem Jahreswechsel nicht mehr neu beantragen. Dieses Ausweisdokument wird durch den regulären elektronischen Reisepass abgelöst, den es nun unabhängig vom Alter einer Person gibt. Ohne den Chip, der biometrische Daten speichert, machte der Kinderreisepass bei manchen Reisezielen ein zusätzliches Visum nötig. Dieser Mehraufwand entfällt also künftig. Alte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum eingeprägten Ablaufdatum gültig. Der reguläre Reisepass ist zwar deutlich teurer, dafür muss er aber nicht jedes Jahr neu beantragt werden, sondern ist für maximal sechs Jahre gültig.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege steigen 2024 um fünf Prozent. Möglich macht es das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das 2023 verabschiedet wurde. Zudem können berufstätige Angehörige Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern zukünftig jährlich beantragen. Bei einer Heimunterbringung soll sich der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten ebenfalls erhöhen.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt 2024 deutlich an auf voraussichtlich 11.604 Euro. 2023 lag er noch bei 10.908 Euro.

Die Tagespauschale bei dienstlichen Reisen für den Verpflegungsmehraufwand wird voraussichtlich von 28 auf 32, die Pauschale für auswärtige Tätigkeiten von mindestens acht Stunden von 14 auf 16 Euro steigen.

Für Auszubildende im ersten Lehrjahr steigt ab 2024 die monatliche Mindestausbildungsvergütung von 620 auf 649 Euro. In derselben prozentualen Größenordnung steigt die Mindestvergütung im zweiten (766 Euro), dritten (876 Euro) und vierten Lehrjahr (909 Euro) an. Ob auch Studierende 2024 von einem höheren BAFöG-Höchstsatz profitieren, ist noch unklar.

Dem Rentensicherungsbericht der Bundesregierung zufolge können die rund 21 Millionen Ruheständler*innen in Deutschland am 1. Juli 2024 mit einer Rentenerhöhung um 3,5 Prozent rechnen. Der Wert für die Erhöhung zum 1. Juli 2024 steht noch nicht endgültig fest, sondern wird erst im Frühjahr vom Bundeskabinett festgelegt. 2024 gibt es erstmals keine unterschiedlichen Steigerungsraten in Ost und West mehr, da die schrittweise Niveauanpassung mit der Erhöhung 2023 zum Abschluss gekommen ist.

Aufgrund einer Neuregelung steigen zum 1. Juli 2024 Erwerbsminderungsrenten bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 um 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 beträgt die Erhöhung 4,5 Prozent.

Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt auch die Entgeltgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro im Monat. Die Regelsätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 für alleinstehende Erwachsene um 61 Euro auf monatlich 563 Euro. Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren stehen künftig 471 statt 420 Euro monatlich zu. 6- bis 13-Jährige erhalten 390 statt 348 Euro Bürgergeld, für jüngere Kinder ist ein Satz von 357 statt 318 Euro vorgesehen. Diesem durchschnittlichen Anstieg um rund 12 Prozent entspricht auch die erhöhte Unterstützung für den Schulbedarf von 116 Euro auf 130 Euro (erstes Schulhalbjahr) sowie von 58 auf 65 Euro (zweites Schulhalbjahr).

Ein Bündel von investitionsfreundlichen Änderungen bringt das Wachstumschancengesetz: Bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen erhalten Unternehmen vom Staat einen direkten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ihrer Aufwendungen. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die komplett im Anschaffungsjahr als Betriebskosten verbucht werden können, steigt von 800 Euro auf 1.000 Euro. Die Digitalisierung hält Einzug in die Rechnungsstellung: Stellt ein Unternehmen einem anderen eine Rechnung, soll dies künftig prinzipiell stets in elektronischer Form geschehen.

Das vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Arbeitszeiterfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber ab 2024 dazu, die Arbeitszeit der Angestellten elektronisch zu erfassen. Das EU-Recht macht eine solche Regelung nötig. Davon ausgenommen sind kleinere Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden.

Nachdem die Europäische Zentralbank 2023 die Zinswende eingeleitet hat, lassen sich auch mit klassischen Einlagen wieder Zuwächse erzielen. „Die Zinsanhebungen der Zentralbanken in 2023 sollten ihren Höhepunkt erreicht haben. Jetzt bietet sich die Chance für Anlegerinnen und Anleger, sich die guten Konditionen auch langfristig zu sichern“, so Stefan Kempf, Experte bei der TARGOBANK. „Die TARGOBANK bietet auch für Festgeldanlagen länger als zwei Jahre attraktive Konditionen. Kundinnen und Kunden mit einer Vorliebe für kurzfristig verfügbare Anlagen sind auch mit einem Tagesgeld bei der TARGOBANK gut aufgestellt.“

Weil durch die Zinsflaute in den vergangenen Jahren die Kapitalerträge bei vielen stark geschrumpft sind, fand die Information über die Anhebung des Sparerfreibetrags im Jahr 2023 für Ledige auf 1.000 Euro (zuvor 801 Euro) und für Verheiratete auf 2.000 Euro (zuvor 1.602 Euro) nur wenig Beachtung. Die erhöhten Freibeträge gelten auch 2024. Die darüber liegenden Erträge werden wie bisher pauschal mit 25 Prozent versteuert – gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sinnvoll ist es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Situation anzupassen – auch wenn man zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer nach der Steuererklärung zurückerhält.

Ab dem Jahr 2024 sollen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden dürfen. Wenn die Voraussetzungen stimmen, können beim Kauf einer klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent der Investitionen durch eine Förderung übernommen werden. Vor 2024 eingebaute Heizungen dürfen aber weiterbetrieben und repariert werden. Nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 Zug um Zug mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden.

Die nächste Stufe der CO₂-Steuer für Sprit, Heizöl und Gas tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie beträgt dann 40 Euro pro Tonne. An den Tankstellen dürfte das zu einer Verteuerung um etwa drei Cent pro Liter führen.

Bis Ende 2024 können Privatleute beim Kauf oder Leasing von reinen E-Autos und Wasserstoffautos mit einem Listenpreis von bis zu 45.000 Euro noch den Umweltbonus als staatlichen Zuschuss erhalten. Ab dem 1. Januar sinkt diese Förderung allerdings von bisher 4.500 Euro auf künftig 3.000 Euro.

Der 19. Januar 2024 ist der Stichtag für Autofahrende der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, den alten Papier-Führerschein gegen den neuen im Bankkarten-Format umzutauschen.

Bildquellen: ©GooMmnutt – Adobe Stock
Redaktion: Sonja Glock

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